, Urs Tschümperlin

Seepolizei Schwyz: Thema des Stammabends vom 12. März

Marco Bürgler von der Seepolizei Schwyz erläuterte u.a. Vortrittsrecht, Sturmwarnung, den Umgang mit Alkohol.

Gross war der Andrang am Donnerstag, 12. März 2020. Bereits um 17.30 Uhr war das Restaurant Beaufort in Brunnen praktisch voll besetzt. Zahlreiche Mitglieder der Regionalgruppe und Gäste aus den benachbarten Hafenvereinen Fallenbach und Föhnhafen folgten der Einladung der CCS Regionalgruppe Urnersee. Alle waren gespannt auf die Informationen der Seepolizei des Kantons Schwyz. Sie wurden nicht enttäuscht. Marco Bürgler von der Seepolizei Schwyz erläuterte gekonnt die Änderungen in der Binnenschifffahrtsverordnung. So erfuhren die Besucher, dass nun auch Motorboote Vortritt gegenüber Surfern (auf Amtsdeutsch Segelbretter) und Kite-Surfern (Drachensegelbretter) haben. Dafür dürfen letztere nun überall segeln. Schiffe, die kürzer als 2.50 Meter sind, Strandboote, Paddelboote, Rennruderboote, Surf- und Kite-Surf-Bretter brauchen kein amtliches Kennzeichen, aber sie müssen gemäss Gesetz gut sichtbar Namen und Adresse des Eigentümers oder Halters tragen. Lieber wäre der Seepolizei allerdings, wenn darauf die Natel-Nummer angebracht wäre, damit sie den Eigentümer oder Halter im Bedarfsfall schnell kontaktieren könnten.
 
Bereits seit 2014 ist auch die Sturmwarnung neu geregelt. Bei 40 Blitzen pro Minute ist mit Böenspitzen zwischen 25-33 Knoten (Bft. 6-7) und bei 90 Blitzen pro Minuten mit solchen von über 33 kn (Bft. 8) zu rechnen. Zu beachten ist, dass die Sturmwarnleuchte in Brunnen sowohl bei Sturmwarnung im Urnersee als auch bei Sturmwarnung für das Gersauerbecken eingeschaltet wird. Einiges zu reden gaben auch die neuen Alkohol-Vorschriften. Auch auf unseren Seen gelten seit der letzten Revision, in Kraft seit dem 1. Januar 2020, praktisch die gleichen Bestimmungen wie im Strassenverkehr. Die Seepolizei kann Vortests durchführen, Atemalkoholproben nehmen und Blutproben anordnen lassen. Wenn nicht klar ist, wer an der Führung des Schiffes beteiligt war, können alle in Frage kommenden Personen den Untersuchungen unterzogen werden. Davon ausgenommen sind die vorerwähnten Schiffe ohne Kennzeichnungspflicht. Hier kann also weiter gebechert werden, was aber trotzdem nicht zu empfehlen ist. Die Teilnehmer nahmen die Gelegenheit wahr, um der Seepolizei zahlreiche Fragen zu stellen, welche Marco Bürgler kompetent beantwortete. Er empfahl dabei die App ‘Lake Lucerne’, mit der die aktuell gültigen Regeln für den ganzen See sowie die verfügten Uferabstände für die Fahrt unter Motor abgerufen werden können und erläuterte das Vorgehen bei Regelverstössen auch unter dem Motto: die Polizei, dein Freund und Helfer.
 
Nach regen Diskussionen schloss Captain Ludwig Nünlist den offiziellen Teil des Abends mit herzlichem Dank an den Referenten von der Seepolizei, Marco Bürgler. Die Teilnehmer dankten mit einem kräftigen Applaus. Beim anschliessenden Bier mit Imbiss oder Abendessen nach ‘Stamm-Speisekarte’ liessen die Teilnehmer den Abend ausklingen